Familienrecht

Wir bieten unseren Mandanten auf diesem sensiblen Rechtsgebiet eine einfühlsame Begleitung einerseits und durchsetzungsstarke Vertretung Ihrer Interessen andererseits.


Vom Gang zum Anwalt erwartet der/die Mandant/in qualifizierte Antworten auf Fragen zum Kindes- und Ehegattenunterhalt, der Vermögensauseinandersetzung, sowie der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts mit den Kindern. Auch betreuen wir Sie im internationalen Ehescheidungsrecht, bei Gewaltschutzverfahren sowie in Statussachen wie Anfechtung und Feststellung von Vaterschaft.


In der ausführlichen Erstberatung analysieren wir Ihre Situation und beraten Sie in diesen Bereichen. Wir betreuen Sie bereits von Beginn an in allen rechtlichen Fragen zur Auseinandersetzung der Ehe bzw. Partnerschaft.


Im Falle einer Scheidung verstehen wir uns als Interessenvertreter unserer Mandanten. Selbstverständlich zielt unsere Tätigkeit zunächst auf eine einvernehmliche Lösungen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen wir Ihre berechtigten Rechtspositionen bei Trennung und Scheidung, Unterhalt, Zugewinn sowie sonstige Ausgleichsansprüche gerichtlich durchzusetzen, wenn erforderlich.

In unserer Kanzlei wird dieser Bereich maßgeblich betreut durch Frau Rechtsanwältin Meryem Aslan.

 


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