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Sie haben ein Fahrzeug erworben und müssen nunmehr feststellen, dass dieses Mängel aufweist. Wir stehen Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Gewährleistungsrechte zur Seite.
Bei Mängel am Kauf des Fahrzeugs für Sie folgende beispielsweise folgende Rechte:
- Nachbesserung (in der Regel Reparatur des Fahrzeugs)
- Minderungs des Kaufpreises
- Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückgabe des Fahrzeugs)
Ob und welche Ansprüche bestehen kann nur im Einzelfall bewertet werden. In einem ersten Beratungsgespräch werden wir sie ausführlich informieren.
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