Mietrecht

Als Mieter oder Vermieter eines Mietobjektes werden Sie leider oft vor komplizierte rechtliche Auseinandersetzungen gesetzt. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat in mietrechtlichen Angelegenheiten zur Seite.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Mietrechts von Herrn Rechtsanwalt Helmut Kellmann betreut.

Beim Wohnraummietrecht treten ganz unterschiedliche Fragestellungen auf, die bei Uneinigkeit geklärt werden müssten. Typische, immer wiederkehrende Fragen, bei denen wir Ihnen gerne unseren Service anbieten würden, wären beispielsweise:

Liegt ein Mietmangel vor und kann die Miete aufgrund dessen gemindert werden?

  • Welche Kündigungsfristen gelten für den Mieter und/oder den Vermieter?
  • Wie hoch darf die Kaution sein und wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?
  • Wie viel darf der Vermieter nach dem Auszug als Sicherheit für die noch kommende Betriebskostenabrechnung einbehalten?
  • Wann liegt bereits eine Renovierung vor oder was ist eine Schönheitsreparatur?

Bitte beachten Sie auch, dass im Mietrecht teilweise – zur Vermeidung von Rechtsnachteilen – relativ kurze Fristen einzuhalten sind. Die Ersatzansprüche des Vermieters, wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, verjähren z.B. schon in sechs Monaten, wobei die Verjährung mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält (§ 548 Abs. 1 BGB). Die Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses (§ 548 Abs. 2 BGB).

Rechtsanwalt Helmut Kellmann – Ihr Anwalt für Mietrecht in Braunschweig, Salzgitter, Wolfenbüttel, Goslar, Gifhorn, Peine, Hannover.