
Anzeige wegen Körperverletzung
Was Sie wissen sollten und wie Sie richtig reagieren können
Eine Anzeige wegen Körperverletzung gehört zu den häufigsten Gründen für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.
Die rechtlichen Folgen werden dabei regelmäßig unterschätzt. Schon bei einer einfachen Körperverletzung kommen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen in Betracht.
Wer mit einem solchen Vorwurf konfrontiert wird, sollte die wesentlichen rechtliche Grundlagen kennen um daraus die richtigen Schlüsse ziehen.
Welche Arten von Körperverletzung gibt es?
Das Strafgesetzbuch unterscheidet verschiedene Formen der Körperverletzung. Maßgeblich ist dabei insbesondere die konkrete Art der Handlung und die eingetretenen Folgen.
Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)
Die einfache Körperverletzung ist die häufigste Variante. Nach § 223 Strafgesetzbuch liegt eine Körperverletzung vor, wenn jemand eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.
Der Strafrahmen liegt bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
Von einer gefährlichen Körperverletzung spricht man, wenn besondere Umstände hinzukommen. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht.
Hier droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn besonders gravierende Folgen eintreten. Beispiele sind: Verlust des Augenlichts, dauerhafte körperliche Schäden, eine erhebliche und bleibende Entstellung.
In solchen Fällen drohen Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
Nicht jede Körperverletzung erfolgt vorsätzlich. Auch fahrlässiges Verhalten kann strafbar sein. Typisches Beispiel sind Verkehrsunfälle durch Unachtsamkeit.
Der Strafrahmen beträgt Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
Die schwerste Konstellation ist die Körperverletzung mit Todesfolge. Sie liegt vor, wenn eine Körperverletzung begangen wird und das Opfer infolge dieser Tat verstirbt, ohne dass der Tod beabsichtigt war.
Der Strafrahmen beträgt drei bis fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe.
Wie hoch ist die Strafe im Falle einer Verurteilung?
Die konkrete Strafe hängt immer vom Strafrahmen des Delikts und den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend sind etwa: die Umstände der Tat, die Verletzungsfolgen, das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und auch Verhalten nach der Tat.
Anzeige wegen Körperverletzung – wie läuft das Strafverfahren ab?
Ein Strafverfahren beginnt meist mit einer Strafanzeige durch den Geschädigten.
Im anschließenden Ermittlungsverfahren werden Zeugen vernommen und weitere Beweise erhoben. Der/die Beschuldigte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, etwa durch einen Anhörungsbogen oder eine polizeiliche Vorladung.
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Verlauf: Das Verfahren kann eingestellt werden, es kann ein Strafbefehl ergehen oder Anklage vor Gericht erhoben werden.
Tipp: Bereits im Ermittlungsverfahren wird häufig die Richtung des weiteren Verfahrens festgelegt. Wer hier frühzeitig reagiert, kann den Ausgang entscheidend beeinflussen.
Der häufigste Fehler: Aussagen bei der Polizei
Viele Beschuldigte gehen davon aus, sie könnten die Situation durch die eigene Darstellung aufklären. In der Praxis erweist sich das oft als nachteilig. Eine Aussage kann den Tatverdacht erhärten oder Umstände offenlegen, die später die Beurteilung negativ beeinflussen
Im Strafverfahren gilt daher ein zentraler Grundsatz: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das Aussageverweigerungsrecht ist eines der wichtigsten Schutzrechte des Beschuldigten. Hiervon sollte im Zweifel Gebrauch gemacht und ein Verteidiger beauftragt werden.
Wann wird ein Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt?
Nicht jedes Ermittlungsverfahren endet mit einer Anklage oder Verurteilung. In vielen Fällen wird ein Verfahren bereits im Ermittlungsstadium beendet.
Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO)
Die Staatsanwaltschaft darf nur Anklage erheben, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Das bedeutet: Nach dem Ergebnis der Ermittlungen muss es wahrscheinlich sein, dass der Beschuldigte vor Gericht verurteilt wird. Liegt diese Wahrscheinlichkeit nicht vor, muss das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden.
Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO)
Bei geringer Schuld kann die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einstellen, wenn kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Das Verfahren endet dann ohne Strafe.
Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO)
Häufig erfolgt eine Einstellung gegen Auflagen. Typische Auflagen sind etwa: zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen, einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen oder sich ernsthaft zu bemühen, ein Täter-Opfer-Ausgleich herbeigeführt wird.
Tipp: Um eine Einstellung bewusst zu erreichen müssen entsprechende Stellungnahmen erfolgen oder geeignete Schritte unternommen werden. Dies ist in der Praxis nur auf der Grundlage der Aktenlage, mithin durch einen erfahrenen Strafverteidiger möglich.
Strafbefehl bei Körperverletzung
Viele Verfahren wegen Körperverletzung enden im Strafbefehlsverfahren. Dabei entscheidet das Gericht ohne Hauptverhandlung auf Grundlage der Ermittlungsakte. Dabei wird ein Geständnis fingiert und in der Regel eine Geldstrafe festgesetzt.
Wichtig: Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Sodann kommt es zu einer Hauptverhandlung.
Gerichtsverfahren nach Anklageerhebung
Wenn Anklage erhoben wird, kommt es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. Das Gericht wird nach Durchführung der Beweisaufnahmen ein Urteil fällen.
Auch dort gilt ein grundlegender Grundsatz des Strafrechts: Eine Verurteilung darf nur erfolgen, wenn die Schuld zweifelsfrei nachgewiesen ist. Bleiben nach der Beweisaufnahme Zweifel bestehen, muss das Gericht den Angeklagten freisprechen.
Nicht in jedem Verfahren lässt sich eine Einstellung oder ein Freispruch erreichen. Dann sollte sich die Verteidigung darauf richten, die Folgen möglichst gering zu halten.
Was kann ein Strafverteidiger für Sie tun?
In vielen Fällen kann eine aktive Verteidigungsstrategie entscheidend sein. Ein Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen und die Beweislage analysieren.
Durch Stellungnahmen gegenüber der Staatsanwaltschaft kann es gelingen, den Tatverdacht zu erschüttern und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, ist die taktische Ausrichtung wichtig um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Strafverteidiger bei Körperverletzung in Braunschweig
Wenn gegen Sie wegen Körperverletzung ermittelt wird, sollten Sie keine vorschnellen Aussagen machen und frühzeitig anwaltlichen Rat einholen.
Dr. Erkan Altun ist Fachanwalt für Strafrecht in Braunschweig und verteidigt Mandanten bundesweit in Strafverfahren – insbesondere bei Körperverletzungsdelikten
Ziel ist eine frühzeitige und strategisch kluge Verteidigung, um belastende Konsequenzen möglichst zu vermeiden.
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