
Arbeitsrecht
Eine weitere Spezialisierung der Kanzlei Altun liegt im Arbeitsrecht.
Unser Angebot beinhaltet eine fachlich umfassende vorgerichtliche Beratung und selbstverständlich auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen.
Hier finden Sie beispielhafte mögliche Streitfelder im Arbeitsrecht:
- Abmahnungen: Voraussetzungen und Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
- Kündigung/ Kündigungsschutzklage/ Sonderkündigungsschutz nach SGB Normen
- Lohn-, Gehalts- und Abfindungszahlungen, Ausschlussfristen
- Gratifikationsvereinbarungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Provisionen)
- Formulierung eines Zeugnisses
Bitte beachten Sie auch, dass im Arbeitsrecht häufig recht kurze Fristen einzuhalten sind. Die Kündigungsschutzklage muss z. B. innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Eine 3-Wochen-Frist gilt auch für die Entfristungsklage bei einem befristeten Arbeitsverhältnis. Häufig ist auch im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist vereinbart oder eine tarifliche Ausschlussfrist zu beachten.
In unserer Kanzlei wird der Bereich des Arbeitsrechts von Herrn Rechtsanwalt Helmut Kellmann betreut.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Braunschweig, Salzgitter, Wolfenbüttel, Goslar, Gifhorn, Peine, Hannover.