
Betäubungsmittelstrafrecht – Ihr Anwalt für Drogenstrafrecht in Braunschweig
Der Vorwurf eines Drogendelikts stellt für Betroffene regelmäßig eine erhebliche Belastung dar. Bereits im Ermittlungsverfahren drohen einschneidende Konsequenzen, die eine kompetente und konsequente Verteidigung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht erforderlich machen.
Die Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen erfordert tiefgehendes Fachwissen im Strafrecht sowie Erfahrung in der strategischen Verteidigung gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft und vor allem vor dem Gericht.
Die Verteidigung in Betäubungsmittelverfahren verlangt nicht nur fundierte Fachwissen des Straf- und Betäubungsmittelrechts, sowie Erfahrung in der strategischen Verteidigung gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft und vor allem vor dem Gericht. Insbesondere in frühen Verfahrensstadien können strategische Entscheidungen maßgeblich über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden.
Ob Besitz, Handel, Anbau oder gewerbs- bzw. bandenmäßiges Handeltreiben – Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) sind mit teils erheblichen Strafandrohungen verbunden. Eine frühzeitige, zielgerichtete Strafverteidigung ist daher entscheidend, um Rechte zu wahren, Risiken zu minimieren und Verfahrensausgänge positiv zu beeinflussen.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung im Drogenstrafrecht steht Ihnen Dr. Erkan Altun in Braunschweig sowie bundesweit engagiert und durchsetzungsstark zur Seite.
Ihre Vorteile mit Kanzlei Altun
Dr. Erkan Altun, ihr Fachanwalt für Strafrecht, verfügt über jahrelange Erfahrung in der Verteidigung von Betäubungsmittel- und Drogendelikten vor deutschen Gerichten. Seine Expertise umfasst:
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fundierte rechtliche Bewertung von Ermittlungsakten
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strategische Verteidigungsplanung für jede Verfahrensphase
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kompetent und Durchsetzungsstark mit Staatsanwaltschaft und Gericht
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Schutz Ihrer Rechte bei Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmungen
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Vertretung in Braunschweig, bundesweit und auch bei komplexen Fällen
Mit einem auf Ihre Situation zugeschnittenen Verteidigungsansatz helfen wir Ihnen, Risiken zu minimieren und bestmögliche Erfolge zu erreichen.

Kompetente Verteidigung bei Betäubungsmittelstraftaten
Bei Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) oder nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) – etwa wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, Anbaus oder Handels mit Drogen, der Einfuhr von Betäubungsmitteln oder auch bei Verstößen gegen die gesetzlichen Cannabis-Mengenregelungen – steht Ihnen Dr. Erkan Altun als erfahrener Strafverteidiger in Braunschweig kompetent und engagiert zur Seite.
Die Verteidigung durch Dr. Erkan Altun bietet ihnen die Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger im Betäubungsmittelstrafrecht. Herr Dr. Altun prüft bereits im Ermittlungsverfahren konsequent auf Verfahrensfehler, rechtswidrige Durchsuchungen und angreifbare Beweise. Gerade in Drogendelikten bestehen häufig wirksame Verteidigungsansätze.
Gemeinsam mit seinen Mandanten entwickelte er eine individuelle Verteidigungsstrategie mit dem Ziel, Verfahrenseinstellungen, Strafmilderungen oder Freisprüche zu erreichen. Sein Ziel es stets die persönlichen Folgen für seine Mandanten auf ein Minimum zu reduzieren. Wer bei Betäubungsmittelstrafverfahren auf eine durchsetzungsstarke und strategische Strafverteidigung setzt, ist mit Dr. Erkan Altun bestens vertreten.
Sie stehen unter dem Verdacht eines Betäubungsmittel- oder Drogenvergehens? Warten Sie nicht ab – je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Verteidigungschancen.
Wirksame Verteidigung in BtMG-Verfahren in Braunschweig
Haben Sie eine polizeiliche Vorladung wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erhalten? Wurden Sie im Zusammenhang mit dem Konsum, Erwerb, Besitz oder Handel von Betäubungsmitteln kontrolliert, festgenommen oder beschuldigt?
In dieser Situation ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache. Bereits unbedachte Aussagen können Ihre rechtliche Situation erheblich verschlechtern. Nutzen Sie stattdessen Ihr Schweigerecht und holen Sie frühzeitig kompetente rechtliche Unterstützung ein.
Bereits beim Erstkontakt sorgt Dr. Erkan für eine klare rechtliche Einordnung und klärt umfassend über Rechte, Pflichten und Verteidigungsmöglichkeiten auf. So werden von Beginn an Fehlentscheidungen vermieden, die den weiteren Verfahrensverlauf belasten könnten.
Im nächsten Schritt erfolgt die Akteneinsicht und detaillierte Analyse der Ermittlungsunterlagen. Dabei werden die Umstände des Tatvorwurfs, polizeiliche Maßnahmen, Durchsuchungen sowie die Beweislage kritisch geprüft und eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt, die exakt auf den konkreten Vorwurf und die persönliche Situation des Mandanten abgestimmt ist.
Sollte eine Verfahrenseinstellung nicht erreichbar sein, können seine Mandanten auf eine bestmögliche, engagierte und durchsetzungsstarke Verteidigung vor Gericht vertrauen, bei der alle rechtlichen und taktischen Möglichkeiten konsequent ausgeschöpft werden.

Gut zu wissen
Was zählt zum Betäubungsmittelstrafrecht?
Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst alle Straftaten im Zusammenhang mit illegalen Drogen. Dazu gehört insbesondere der unerlaubte Besitz, der Anbau, die Herstellung, der Handel, die Einfuhr sowie der Schmuggel von Betäubungsmitteln. Auch Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) können strafbar sein.
Ist bereits der Besitz kleiner Mengen strafbar?
Ja. Auch geringe Mengen von Betäubungsmitteln können strafbar sein. Ob es zu einer Einstellung des Verfahrens kommt, hängt von der Droge, der Menge, den Umständen des Einzelfalls und eventuellen Vorstrafen ab. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist entscheidend.
Welche Strafen drohen bei Betäubungsmitteldelikten?
Je nach Vorwurf reichen die Strafen von Geldstrafen über Bewährungsstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, insbesondere bei Handel, Einfuhr oder bandenmäßigem Handeltreiben.
Was sollte ich tun, wenn ich wegen eines Drogendelikts beschuldigt werde?
Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor Sie einen Strafverteidiger eingeschaltet haben. Eine unbedachte Aussage kann den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich verschlechtern.
Welche Auswirkungen haben Vorwürfe im Betäubungsmittelstrafrecht auf meine Fahrerlaubnis?
Vorwürfe oder Verurteilungen wegen Betäubungsmitteldelikten können erhebliche Folgen für die Fahrerlaubnis haben – auch ohne Bezug zum Straßenverkehr. Die Fahrerlaubnisbehörde kann bei Zweifeln an der Fahreignung Maßnahmen ergreifen, etwa die Anordnung einer MPU oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Besonders bei sogenannten harten Drogen und bei regelmäßigem Cannabiskonsum drohen führerscheinrechtliche Konsequenzen. Strafverfahren und Fahrerlaubnisverfahren laufen unabhängig voneinander.
Kann ein Strafverfahren wegen Betäubungsmitteln eingestellt werden? Was passiert, wenn eine Einstellung nicht möglich ist?
Ja, in vielen Fällen ist eine Verfahrenseinstellung möglich – etwa wegen geringer Schuld, fehlender Beweise oder Verfahrensfehlern. Ob dies realistisch ist, hängt von der Aktenlage und der Verteidigungsstrategie ab.
Ist eine Einstellung nicht erreichbar, kommt es auf eine konsequente und professionelle Verteidigung vor Gericht an. Ziel ist dann eine Strafmilderung, eine Bewährungsstrafe oder – wenn möglich – ein Freispruch.
Wer ist der beste Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht?
Der beste Anwalt für Betäubungsmittelverfahren ist ein erfahrener und engagierter Strafverteidiger, der sich regelmäßig mit Drogendelikten befasst und in der Lage ist, eine klare, realistische und individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Entscheidend sind dabei vor allem Spezialisierung, langjährige Erfahrung und Durchsetzungsstärke gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten.
Dr. Altun würde von sich selbst nicht behaupten, „der beste Anwalt für Drogendelikte“ zu sein – ein solches anmaßendes Auftreten ist ihm fremd. Stattdessen lässt er Ergebnisse, Erfahrung und konsequente Strafverteidigung für sich sprechen. Er verfügt über umfassende Expertise im Betäubungsmittelstrafrecht und im Cannabisrecht und erfüllt alle fachlichen und strategischen Voraussetzungen für eine wirksame, engagierte und zielgerichtete Verteidigung.
Mandanten profitieren von einer ehrlichen Einschätzung der Erfolgsaussichten, einer sorgfältigen Analyse der Ermittlungsakten und einer Verteidigung, die stets darauf ausgerichtet ist, Verfahrenseinstellungen, Strafmilderungen oder Freisprüche zu erreichen.