Erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht in Braunschweig

Bei Strafverfahren im Jugendstrafrecht sollten Sie den juristischen Rat eines Fachanwalts für Strafrecht in Braunschweig einholen. Als kompetenter Strafverteidiger übernimmt Herr Dr. Altun gewissenhaft die Vertretung junger Menschen und gewährleistet eine engagierte und umsichtige Verteidigung.

Das Jugendstrafrecht wird im Gegensatz zum Strafrecht für Erwachsene von dem Gedanken der Erziehung getragen – dieser Umstand steht für Herrn Dr. Altun bei der Entwicklung einer Strategie zur Verteidigung Ihres Kindes im Vordergrund. Unter bestimmten Umständen ist es wichtig beim Jugendlichen oder Heranwachsenden Einsicht zu erzeugen, um dem Jugendstrafverfahren Rechnung zu tragen – gerne erläutert Ihnen Herr Dr. Altun seine Vorgehensweise ausführlich im Rahmen einer persönlichen Beratung in seiner Kanzlei in Braunschweig.

Dr. Erkan Altun – Anwalt für Jugendstrafrecht in Braunschweig:

  • Langjährige Erfahrung in Jugendstrafsachen
  • Hohe Erfolgsquote, ausgezeichnete Expertise
  • Empathische Betreuung der Jugendlichen und Ihrer Familie
  • Strafverteidigung mit persönlichem Engagement
  • Ausschöpfung von Optionen zur Verfahrenseinstellung
  • Umgehende Terminvereinbarung, individuelle Beratung

Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Braunschweig

Vor allem bei gravierenden Vorwürfen ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt in Braunschweig mit der Verteidigung zu beauftragen, der über die nötigen Kenntnisse des Jugendstrafrechts verfügt und bereits viele Jugendstrafverfahren verteidigt hat. Als verantwortungsbewusster Anwalt steht für Herrn Dr. Altun nicht nur der Aspekt der Vermeidung einer Bestrafung im Vordergrund, sondern auch den jugendlichen oder heranwachsenden Mandanten in seiner weiteren Entwicklung zu unterstützen. Aus diesem Grund wird Herr Dr. Altun als Anwalt für Strafrecht und Jugendstrafrecht in Braunschweig unter Bezugnahme der speziellen Regelungen des Jugendstrafverfahrens eine erfolgsorientierte wie umsichtige Verteidigung aufbauen.

Um eine bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten, ist es von Vorteil, möglichst früh einen Rechtsanwalt für die Verteidigung im Jugendstrafverfahren zu beauftragen. Dank einer ausführlichen Rechtsberatung und der empathischen Betreuung des Jugendlichen und Heranwachsenden gelingt es häufig, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Wenden Sie sich deshalb unmittelbar an die Kanzlei für Strafrecht Dr. Altun, wenn Sie selbst als Heranwachsender bzw. Ihr Kind mit dem Jugendstrafrecht in Braunschweig in Konflikt geraten ist. 

Anwalt für Jugendstrafrecht in Braunschweig kontaktieren

Herr Dr. Altun als Anwalt für Strafrecht in Braunschweig zunächst darüber informieren, welche Möglichkeiten der Verteidigung aufgrund der Besonderheiten des Jugendstrafrechts gegeben sind. Wegen des vorrangigen Bemühens, auf den Jugendlichen erzieherisch einzuwirken, setzt das Jugendstrafrecht vordergründig auf erzieherische Maßnahmen. Es könnte beispielsweise angeordnet wird, dass der Jugendliche Arbeitsleistungen erbringen oder den angerichteten Schaden beheben muss. Dies ermöglicht dem Anwalt die Möglichkeit, den tragenden Gedanken des Jugendstrafrechts zu nutzen und die Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

Nehmen Sie deshalb schnellstmöglich mit unserer Kanzlei in Braunschweig Kontakt auf – als Anwalt mit umfassenden Kompetenzen in den verschiedenen Bereichen des Strafrechts wird Herr Dr. Altun die Verteidigung optimal vorbereiten und seinen Mandanten sowie den Eltern unterstützen.

Fachanwalt für Strafrecht – Kanzlei in Braunschweig mit breitem Leistungsspektrum:

Gut zu wissen

Was ist Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht ist ein besonderes Strafrecht für Jugendliche (14–17 Jahre) und Heranwachsende (18–20 Jahre). Im Vordergrund steht nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke. Ziel ist es, auf den jungen Menschen einzuwirken und weitere Straftaten zu verhindern.

Ab welchem Alter ist man strafmündig?

Strafmündig ist man in Deutschland ab dem 14. Lebensjahr.

Kinder unter 14 Jahren können strafrechtlich nicht verfolgt werden. Ab 14 Jahren kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung.

Gilt Jugendstrafrecht auch für 18- bis 20-Jährige?

Ja. Bei sogenannten Heranwachsenden (18–20 Jahre) prüft das Gericht, ob:

  • die Tat einer jugendtypischen Entwicklung entspringt oder

  • der Täter in seiner Reife noch einem Jugendlichen gleichsteht

Ist dies der Fall, wird ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet.

Welche Rechtsfolgen gibt es im Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht kennt andere Rechtsfolgen als das Erwachsenenstrafrecht, z. B.:

  • Erziehungsmaßregeln

  • Arbeitsauflagen

  • Sozialstunden

  • Auflagen wie bspw. Täter-Opfer-Ausgleich

  • in schweren Fällen auch Jugendstrafe (Freiheitsstrafe)

Welche Maßnahme verhängt wird, hängt von der Tat und der persönlichen Entwicklung ab.

Muss mein Kind zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Eine polizeiliche Vorladung ist für Beschuldigte nicht verpflichtend – auch im Jugendstrafrecht nicht.

Vor einer Aussage sollte immer zunächst ein Strafverteidiger eingeschaltet werden, um Nachteile zu vermeiden.

Müssen Eltern bei Vernehmungen dabei sein?

Bei minderjährigen Beschuldigten haben Erziehungsberechtigte besondere Rechte.

In vielen Fällen ist ihre Anwesenheit vorgesehen oder sinnvoll. Dennoch gilt:

Auch Eltern sollten keine vorschnellen Aussagen machen und frühzeitig anwaltlichen Rat einholen.

Wird ein Verfahren gegen Jugendliche immer vor Gericht verhandelt?

Nein. Gerade im Jugendstrafrecht werden viele Verfahren:

  • eingestellt

  • gegen Auflagen beendet

  • außergerichtlich geregelt

Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein, um eine Hauptverhandlung zu vermeiden.

Steht eine Verurteilung im Führungszeugnis?

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen den im Jugendstrafverfahren verhängten Rechtsfolgen sowie zwischen Bundeszentralregister und Führungszeugnis.

Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) werden zwar im Erziehungsregister bzw. im Bundeszentralregister erfasst, erscheinen jedoch nicht im Führungszeugnis.

Verurteilungen zu einer Jugendstrafe werden grundsätzlich im Bundeszentralregister eingetragen und können im Führungszeugnis aufgeführt werden. Hiervon bestehen jedoch Ausnahmen.

Jugendstrafen bis zu zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, bleiben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen vom Führungszeugnis ausgenommen.

Warum ist ein erfahrener Strafverteidiger im Jugendstrafrecht in Braunschweig wichtig?

Jugendstrafrecht erfordert:

  • besondere rechtliche Kenntnisse

  • Verständnis für pädagogische Aspekte

  • strategisches Vorgehen im Ermittlungsverfahren

Mangelnde Erfahrungen des Strafverteidigers im Jugendstrafrecht kann sich erheblich negativ auswirken.

ann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?

So früh wie möglich, insbesondere:

  • bei einer polizeilichen Vorladung

  • bei einer Hausdurchsuchung

Je früher anwaltliche Unterstützung erfolgt, desto größer sind die Einflussmöglichkeiten auf den Verfahrensverlauf.

Wer ist der beste Anwalt für Jugendstrafrecht in Braunschweig?

Der „beste“ Anwalt für Jugendstrafrecht ist derjenige, der über besondere Erfahrung im Strafrecht, fundierte Kenntnisse des Jugendstrafrechts und ein Verständnis für die pädagogischen und persönlichen Hintergründe junger Beschuldigter verfügt. Entscheidend ist zudem, dass die Verteidigung frühzeitig, strategisch und mit Blick auf die Zukunft des Jugendlichen oder Heranwachsenden erfolgt.

Herr Dr. Altun würde nicht von sich behaupten der beste Anwalt sein. Ein solches anmaßendes Verhalten ist ihm fremd. Als Fachanwalt für Strafrecht mit über 20 Jahren Berufserfahren vertritt er Jugendliche und Heranwachsende im Jugendstrafrecht in Braunschweig und bundesweit. Ziel ist stets eine verantwortungsvolle, diskrete und lösungsorientierte Verteidigung, um belastende Folgen für Schule, Ausbildung oder berufliche Zukunft möglichst zu vermeiden.